
- Zuchtstätte und Ziele
- Zuchtkriterien
- Checkliste für den Kauf eines Sennenhundes
- Aufgaben des Welpenkäufers
- Tipps zum Eingewöhnen des Welpen im neuen Zuhause
- Kaufpreis

Zuchtkriterien
Bei allen Welpen, die aus Zuchten mit ÖKV/FCI-Papieren angeboten werden, haben die Elterntiere die nachfolgenden Zuchtkriterien erfüllt:
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Abstammung
Der für die Zucht vorgesehene Hund muss aus einer ÖKV/FCI anerkannten Zuchtstätte kommen und im A-Blatt des ÖHZB (Österr. Hundezuchtbuch) eingetragen sein. -
Ausstellungspflicht
Die Elterntiere müssen mindestens zweimal auf einer nationalen oder internationalen Hundeausstellung vorgeführt werden und die Beurteilung ,,sehr gut´´ oder ,,vorzüglich´´ erreichen. -
Röntgenpflicht
Die Zuchthunde dürfen frühestens mit 15 Monaten geröntgt werden. Hierbei werden u.a. die Beschaffenheit der Hüftgelenke und der Ellbogengelenke beurteilt. Eine unabhängige europäische Beurteilungsstelle wertet die Befunde aus. -
Körung
Wenn der Hund die vorerwähnten Voraussetzungen erfüllt, wird er zur Körung (Zuchttauglichkeitsprüfung) zugelassen.
Hier wird der Hund auf zuchtausschließende Fehler untersucht und sein Wesen überprüft. Wesensschwache, ängstliche oder bissige Hunde dürfen nicht in die Zucht gehen. Nur, wenn der Hund die Körung besteht, darf mit ihm gezüchtet werden.
Haben die Elterntiere diese Kriterien alle erfüllt, so unterliegen sie in den kommenden Zuchtjahren, sowohl die Hündin, als auch der Rüde, einem strengen Zuchtreglement. In diesem wird u.a. festgelegt, wie oft und bis zu welchem Alter eine Hündin gedeckt und wie oft ein Rüde im Jahr für die Zucht eingesetzt werden darf.
Die Elterntiere werden gemeinsam mit dem Verband ausgesucht und es wird u.a. darauf geachtet, dass die Inzucht niedrig gehalten wird.
Die Welpen werden, bevor sie an die neuen Besitzer gehen, von einem Experten des Vereins untersucht, ob eventuelle gesundheitliche oder rasseuntypische Abweichungen vorliegen. Zuchtausschließungsgründe der Welpen werden bei der Wurfabgabe bereits festgehalten.
Der Abstammungsnachweis (Ahnentafel) vom ÖKV, der für jeden Welpen ausgestellt wird, kann somit als Garant dafür gesehen werden, dass der Welpe tatsächlich unter dem strengen Zuchtreglement gezüchtet wurde.
Welpen werden mit einem Chip versehen und mit ÖKV-Ahnentafel und einem EU-Impfausweis, abgegeben. Details werden in einem schriftlichen Kaufvertrag festgehalten.
Jedes noch so strenge Zuchtreglement darf jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass sich Mutter Natur nicht ins Handwerk pfuschen lässt und die endgültige Mischung der Gene und deren Resultat nicht berechenbar ist.
